AGB

Alle Offerte sind freibleibend. Wir behalten uns vor, Aufträge und Stornos anzunehmen. Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht. Wir behalten uns vor, auch rückbestätigte Aufträge bei gewissen Umständen und nach unserem Ermessen zu annullieren, es können daraus keine Ansprüche gestellt werden. Unsere Vertreter sind nicht inkassoberechtigt. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur auf unser Firmenkonto.

Laut Konsumentenschutzgesetz hat der Kunde folgendes Rücktrittrecht:

Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben, sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags zu laufen. Diese Belehrung ist dem Verbraucher anlässlich der Entgegennahme seiner Vertragserklärung auszufolgen.

Bei von uns anerkannten Stornos werden mindestens 35% Stornogebühr vom Listenpreis verrechnet.

Auftragsbestätigungen und Rechnungen sind sofort bei Eingang zu prüfen und bei Nichtentsprechen binnen 3 Tagen mittels eingeschriebenen Briefes oder Telefax zu reklamieren. Für die Richtigkeit der bestellten Maße, Ausführungen und technischen Angaben, etc. haftet ausschließlich der Auftraggeber. Das gilt auch, wenn die Maße vom Vertreter abgenommen wurden. Es sind daher die von uns bestätigten Maße vom Auftraggeber mit den Naturmaßen zu überprüfen. Ein Umtausch oder Rückgabe ist nicht möglich.

Alle Lieferzeiten sind vorbehalten ungestörter Produktionsmöglichkeit. Alle Lieferzeitangaben gelten ab Auftragsrückbestätigung. Bei Überschreitung der von uns bestätigten Lieferzeit ist uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen einzuräumen. Aus Lieferverzögerungen können keine Schadenersatzansprüche gestellt werden. Lieferungen frei Haus verstehen sich LKW-verladen. Für die Entladung hat der Besteller ausreichend Entladepersonal bereitzustellen.

Ankommende Waren sind sofort bei Übernahme zu prüfen, ob Beschädigungen vorliegen und ist gegebenenfalls zusammen mit dem Frachtführer eine schriftliche Tatbestandsaufnahme zu machen und uns postwendend davon eine Kopie zu senden. Reklamationen können nur sofort bei Warenempfang gestellt werden. Spätere Reklamation ist ausgeschlossen. Jede Garantieleistung erlischt, wenn die Ware seitens des Käufers unsachgemäß behandelt wurde. Die am Fenster angebrachten Montage- und Wartungshinweise sind genau zu beachten, für Schäden durch Nichtbeachtung keine Garantie. Bei Fenstern und Türen aus Holz ist die Endbehandlung unverzüglich vorzunehmen. Folienverpackte Ware, aber auch unverpackte Ware, nicht in der Sonne oder Hitze, z.B. Dachboden, Kofferraum, etc. stehen lassen, da sonst Schäden durch Hitzeeinwirkung auftreten können. Für solche Schäden keine Haftung.

Berechtigte Reklamationen und Garantieleistungen erstrecken sich ausschließlich nur auf die kostenlose Ersatzlieferung der Ware oder Teile derselben oder der Wiederherstellung auch in einer ähnlichen, wirtschaftlich vertretbaren Form, bzw. Farbe nach unseren Möglichkeiten. Andere Ansprüche könne nicht gestellt werden. Bei berechtigten Reklamationen kann nur jener Rechnungsanteil bis zur Behebung der Reklamation zurückbehalten werden, der etwa den Kosten der Reklamationsbehebung entspricht, der übrige Rechnungsbetrag ist zu zahlen.

Nimmt der Auftraggeber die Ware zum vereinbarten Liefertermin nicht an oder holt sie nicht ab, so gilt die Lieferung als an dem Tag erfolgt, an dem die Annahme hätte erfolgen sollen, damit geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über. Der Lieferant ist berechtigt, bei vorliegendem Annahmeverzug oder Annahmeverweigerung die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers bei einem Spediteur einzulagern und die Ware voll in Rechnung zu stellen. Reklamationen oder Teilreklamationen stellen keinen Grund für Annahmeverweigerung dar.

Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung, auch wenn die Ware schon benutzt wurde. Bei Zielüberschreitung und Wechsel berechnen wir Zinsen in gesetzlicher Höhe, sowie sämtliche daraus entstehenden Kosten. Zahlbar und klagbar in Leibnitz. Streichungen bei unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten als nicht erfolgt.